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Sturz auf Rollstuhlrampe bei Nässe: Hotel kann trotz aufgestellten Warnschildern haften
Das Aufstellen von Warnschildern in einem Hoteleingangsbereich, um auf eine mögliche Rutschgefahr auf einer Rollstuhlrampe bei Nässe hinzuweisen, ist nur dann ausreichend, wenn die Rollstuhlrampe den maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.