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Sparbuch für Kind: Bei Besitz des Sparbuchs, Alleinverfügungsbefugnis über Guthaben und Vornahme der Einzahlungen ist Elternteil forderungsberechtigt
Haben die Eltern für ihr Kind ein Sparkonto eröffnet, besitzt aber ein Elternteil das Sparbuch, steht dem Elternteil die Alleinverfügungsbefugnis über das Guthaben zu und stammt das Guthaben von Einzahlungen des Elternteils, ist das Elternteil forderungsberechtigt. Bucht es daher Guthaben ab, steht dem Kind kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Vermögenssorge zu. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.