Aktuelle News
BGH: Bei Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kommt unabhängig von Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens Vereinbarung über Mieterhöhung zustande
Stimmt ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen zu, so kommt selbst dann eine Vereinbarung über die Mieterhöhung zustande, wenn das Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist. Basiert das Mieterhöhungsverlangen auf eine falsche Wohnungsgröße, so bleibt die vereinbarte Mieterhöhung weiter bestehen, wenn diese auch unter Beachtung der tatsächlichen Wohnfläche verlangt werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.