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Kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung aufgrund Warnstreiks bei einem von Fluggesellschaft beauftragten Subunternehmer
Kommt es bei einem von der Fluggesellschaft beauftragten Subunternehmer zu einem Warnstreik und muss deshalb ein Flug annulliert werden, so besteht regelmäßig kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich nämlich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.