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Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Berlin bleibt vorerst
Die nach der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin bestehende Verpflichtung, etwa im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, stellt gegenwärtig keinen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und mehrere Eilanträge vom 06.05.2020 abgelehnt.