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Tätigkeit als Detektiv in Detektei unterliegt ist sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Personen, die als Detektive von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden und kein Unternehmerrisiko tragen, sind bei dieser Firma abhängig beschäftigt. Die Tätigkeit ist sozialversicherungspflichtig. Dies hat das Hessischen Landessozialgerichts entschieden.