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BGH: Unfallverursacher und -geschädigter müssen für Brandschaden nach Entzündung des verunfallten Fahrzeugs in Werkstatt Schadensersatz leisten
Setzt sich ein verunfalltes Fahrzeug in der Werkstatt in Brand und verursacht dabei einen Brandschaden an umliegende Gebäude, so haftet sowohl der Unfallverursacher als auch der Unfallgeschädigte nach § 7 StVG auf Zahlung von Schadensersatz. Der Umstand, dass ein Werkstattmitarbeiter fahrlässig den Brand verursacht hat, ist im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.