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Gutscheinlösung für coronabedingt entfallenen Theaterabend rechtens
Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 29.09.2020 die Klage eines Legal-Tech-Unternehmers aus Bayreuth gegen einen Münchner Theater- und Gastronomieveranstalter auf Rückzahlung des Kaufpreises für zwei Tickets in Höhe von 205,80 Euro ab.