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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit einem Eilantrag einer Wirtin aus Unterfranken stattgegeben.