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2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg: Verwaltungsgerichtshof erklärt Corona-Verordnung in Teilen für rechtswidrig
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 20. Januar 2022 § 2 Abs. 5 der Corona-Verordnung Studienbetrieb des Wissenschaftsministeriums mit Ablauf des 23. Januar 2022 außer Vollzug gesetzt. Denn das „Einfrieren der Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung, das für nicht-immunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von Präsenzveranstaltungen führe, sei voraussichtlich rechtswidrig.