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Flughafen Düsseldorf muss Kontrollspuren baulich-technisch sichern
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein Westfalen (OVG) hat entschieden, dass nicht die Bundespolizei, sondern die Flughafen Düsseldorf GmbH als Betreiberin des Flughafens Düsseldorf an den Fluggastkontrollstellen die Kontrollspuren, die während der Sicherheitskontrolle nicht genutzt werden, durch baulich-technische Maßnahmen zu sichern hat, um ein Umgehen der Kontrolle zu verhindern.