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Dienstherr muss Förster auch Tierarztkosten für Verletzung des Diensthundes außerhalb des Dienstes erstatten
Ein Förster hat Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten bei Verletzung des Diensthundes, auch wenn der Hund selbst nicht "im Dienst" war. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.