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Kein Kündigungsrecht des Vermieters nach Einbruch eines Mieters in leerstehende Nachbarwohnung wegen Wasserschadens
Der Einbruch eines Mieters in die über seine Wohnung gelegene, leerstehende Nachbarswohnung zwecks Klärung der Herkunft eines Wasserschadens begründet kein Kündigungsrecht des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.