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Leichtfertiges Liken von Facebook-Beiträgen mit rechtsextremen Bezügen im Jugendalter rechtfertigt keine Entlassung eines Soldaten
Hat ein Soldat im Jugendalter leichtfertig Facebook-Beiträge mit rechtsextremen Bezügen gelikt und distanziert er sich davon, so begründet dies keinen Mangel an charakterlicher Eignung. Eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist dann rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.