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Besitz von Heroin rechtfertigt nicht zwingend Anordnung einer medizinischen Untersuchung
Treibt ein Fahrerlaubnisinhaber mit Heroin Handel, so rechtfertigt dies dann nicht die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fahrerlaubnisinhaber auch die Drogen konsumiert. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden.