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Käufer kann neben Ausbesserung auch Ausgleich des Minderwerts wegen verbleibenden Mangels verlangen
Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer grundsätzlich neben einer Ausbesserung auch einen Ausgleich für den Minderwert wegen eines verbleibenden Mangels verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn die Ausbesserung wegen der gleichzeitigen Kaufpreisminderung unverhältnismäßig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.