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Vergleich wirksam, aber nicht vollstreckbar: VG lehnt Zwangsgeldandrohung gegen Möbelhaus Segmüller ab
Im Streit um die Größe eines Möbelhauses der Firma Segmüller in Pulheim hat das Verwaltungsgericht Köln einen Vollstreckungsantrag der Stadt Leverkusen abgelehnt. Ein zwischen der Stadt und Segmüller geschlossener Vergleich zur Begrenzung der Verkaufsfläche sei wirksam, aber nicht vollstreckbar, heißt es in einem Beschluss.