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Supermarktbetreiber haftet nicht für herabfallende Äste von auf Nachbargrundstück stehenden Bäumen
Ein Supermarktbetreiber haftet nicht für den Schaden durch einen herabfallenden Ast eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baums. Denn insofern besteht keine Einwirkungsmöglichkeit für ihn. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.