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Nachträgliche Genehmigung des Einbaus eines Treppenlifts muss bauordnungsrechtlich zulässig sein
Wird der Einbau eines Treppenlifts nachträglich genehmigt, so muss dies dem Bauordnungsrecht entsprechen. Ist die baurechtliche Zulässigkeit des Treppenlift nicht geklärt worden, ist der Beschluss über die Genehmigung mit einer Anfechtungsklage angreifbar. Dies hat Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.