Aktuelle News
Keine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Wohnung bei Klage des Vermieters gegen mieterseitige Kündigung
Klagt ein Vermieter gegen die Kündigung seines Mieters, so kann er keine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Wohnung gemäß § 546a Abs. 1 BGB verlangen. Denn insofern fehlt es am Rücknahmewillen des Vermieters. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.