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Anspruch auf Mängelbeseitigung und Mietminderung bei nicht erbrachten von Betriebskosten erfassten Leistungen
Erbringt ein Vermieter nicht die Leistungen, deren Kosten er auf die Mieter umlegt, und kommt es dadurch zu Gebrauchsbeeinträchtigungen, so stehen den Mietern Ansprüche wegen Mängelbeseitigung und Mietminderung zu. Die Mieter sind nicht auf die betriebskostenrechtlichen Ansprüche beschränkt. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.