Aktuelle News
BGH: Pflicht zur Ausgleichszahlung bei Annullierung des Ersatzflugs nach vorzeitiger Beendigung einer Kreuzfahrt
Wird eine Kreuzfahrt vorzeitig von der Reiseveranstalterin beendigt und Rückflüge für die Reisenden organisiert, so besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO), wenn der Rückflug annulliert wird. Die Ausnahmevorschrift des Art. 3 Abs. 6 Satz 2 VO greift nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.