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Wohnnutzungsgebot: Teilungsversteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand
Die Teilungsversteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand, so dass der Erlass eines Wohnnutzugsgebots zulässig ist. Zudem ist unerheblich, dass der Betroffene eine emotionale Bindung zur Immobilie hat. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.