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Der wegen Drogenhandels und Kriminalität bekannte "Görlitzer Park" in Berlin-Kreuzberg muss offen bleiben
Die Allgemeinverfügung zur Festlegung von Öffnungszeiten für den Görlitzer Park ist rechtswidrig, weil die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) für den Erlass nicht zuständig war. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.