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Straflosigkeit der Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen im begrenzten WhatsApp-Status bestätigt
Das Pfälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass das Einstellen eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen in einen WhatsApp-Status straflos sein kann, wenn der zur Einsicht berechtigte Personenkreis durch enge persönliche Beziehungen miteinander verbunden ist.