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Grundsätzliche Umstellung der Gelben Säcke auf Gelbe Tonnen in der Stadt Mainz vorerst nicht vollziehbar
Die von der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR im Wege einer Rahmenvorgabe zum 1. Januar 2027 grundsätzlich vorgesehene Umstellung von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen zur Entsorgung von Leichtverpackungen auf dem Gebiet der Stadt Mainz ist nicht sofort vollziehbar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren.