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Kein Aufenthaltsverbot auf Vorrat gegen sog. Rüstungskleber: Verwaltungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit bei Rheinmetall-Protesten
Das Recht, Versammlungen an einem bestimmten Ort durchzuführen, darf nicht durch ein "auf Vorrat" ausgesprochenes polizeiliches Aufenthaltsverbot eingeschränkt werden. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.