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Überschüsse aus Pfandversteigerung müssen von Pfandleihern an den Staat abgeführt werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat, dass gewerbliche Pfandleiher verpflichtet sind, nicht rechtzeitig vom Verpfänder abgeholte Überschüsse aus der Pfandverwertung an den Staat abzuführen.