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OLG Karlsruhe erklärt Kündigungsklausel in Bausparverträgen für unwirksam
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) einer Bausparkasse enthaltene Kündigungsklausel im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam und deren Verwendung damit zu unterlassen ist.