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Studium zum Sparkassenfachwirt kann zu Anspruch auf Kindergeld berechtigen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein nach Abschluss einer Banklehre aufgenommenes Studium zum Sparkassenfachwirt, das nebenberuflich ausgeübt wird, Teil einer mehraktigen, zum Kindergeldbezug berechtigenden Berufsausbildung sein kann.