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BFH: Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung aufgrund nicht durchsetzbarer Sanierung des Wohnhauses
Negative Einkünfte aus Vermietung einer leerstehenden Wohnung sind steuerlich nicht absetzbar, wenn nicht die Absicht der Einkünfteerzielung besteht. Eine solche kann verneint werden, wenn die Wohnung aufgrund erheblicher Sanierungsbedürftigkeit unvermietbar ist und eine Sanierung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht durchführbar ist. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.