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Handynutzung als wesentliche Unfallursache: Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung auf dem Heimweg
Kommt es auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zu einem Unfall, ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann nicht vom Schutz der Unfallversicherung gedeckt, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Handy telefoniert hat und die Handynutzung wesentliche Unfallursache war. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.