Aktuelle Urteile
Versicherer muss Schaden am Wohngebäude erstatten
Das Landgericht Chemnitz hat mit der Entscheidung vom 14.12.2018 – 5 O 34/18 einem von uns vertretenen Versicherungsnehmer recht gegeben und festgestellt, dass der Versicherer den Schaden am Wohngebäude erstatten muss und nicht berechtigt war, den Versicherungsvertrag anzufechten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.