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Aggressives Verhalten eines Wohnungsmieters aufgrund ständiger Vorhaltungen, Unterstellungen, Gängelungen und Nachspionieren durch Nachbarin rechtfertigt keine Kündigung
Reagiert ein Wohnungsmieter einmalig aggressiv auf ständige Vorhaltungen, Unterstellungen, Gängelungen und Nachspionieren einer Nachbarin, so rechtfertigt dies keine fristlose oder ordentliche Kündigung des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden.