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Heimliche Fotoaufnahmen in öffentlichem Restaurant und rechtswidrige Bildberichterstattung über spekulatives Liebes-Aus rechtfertigen keine Geldentschädigung
Werden von einer Prominenten in einem öffentlichen Restaurant heimlich Fotoaufnahmen angefertigt, um im Rahmen einer Bildberichterstattung über ein Liebes-Aus mit ihrem Lebensgefährten zu spekulieren, liegt darin keine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung. Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung besteht daher nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.