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Vom Reiseveranstalter vorformulierte "Trinkgeldempfehlung" mit Widerspruchslösung unwirksam
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass eine vom Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt vorformulierte "Trinkgeldempfehlung", der zufolge ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird solange dieser nicht widerspricht, den Reisenden unangemessen benachteiligt. Sie ist daher unwirksam.