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Verkehrssicherungspflicht bei Wanderwegen
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass unbefestigte Wald- und Feldwege im Winter nicht vollständig geräumt und gestreut werden müssen. Es sind vielmehr nur diejenigen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich und zumutbar sind. Eine völlige Gefahrlosigkeit des Weges muss nicht erreicht werden.