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Verfassungsrechtliche Zweifel an fehlender Regelung der Elternstellung gleichgeschlechtlicher Partner
Das Oberlandesgericht Celle hält die gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts in § 1592 BGB für verfassungswidrig, wonach die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Mutter die Rechte und Pflichten des zweiten Elternteils nicht von Gesetzes wegen mit der Geburt des Kindes, sondern allenfalls über eine Adoption erlangen kann. Er legt das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung dieser verfassungsrechtlichen Frage vor.