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Entziehung des Triebfahrzeugführerscheins wegen mehrerer Geschwindigkeitsverstößen
Begeht ein Zugführer mehrere Geschwindigkeitsverstöße so rechtfertigt dies die Entziehung des Triebfahrzeugführerscheins wegen Unzuverlässigkeit. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.