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Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten während Corona-Pandemie
Das FG Hamburg hat entschieden, dass auch nach der Neufassung des § 78 Absatz 3 Satz 1 FGO im Einzelfall eine Übersendung der Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten nicht ausgeschlossen ist und die Möglichkeit der Akteneinsicht auch zu Pandemiezeiten durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume zu realisieren ist.