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BayVGH: Verfassungsschutz darf AfD beobachten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Alternative für Deutschland (AfD) als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren darf.