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Kein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung zwecks Ermöglichung eines höheren Verkaufspreises
Der Eigentümer einer Gewerbeeinheit hat keinen Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung dahingehend, dass die Teileigentumseinheit in Wohneigentum umgewandelt wird, weil er für den Verkauf einer Wohneinheit einen um 15 % höheren Verkaufspreis erzielen kann. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.