Aktuelle News
Trotz Vorliegen einer Notwehrlage besteht kein Anspruch auf Opferentschädigung bei leichtfertiger Selbstgefährdung
Bei Vorliegen einer leichtfertigen Selbstgefährdung besteht gemäß § 2 Abs. 1 OEG kein Anspruch auf eine Opferentschädigung. Dabei ist unerheblich, ob ein Notwehrrecht besteht. Wer alleine bei Nacht die geschützte Wohnung verlässt, um sich einem aggressiven und bewaffneten Mann entgegenzustellen, handelt leichtfertig. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.