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BAG: Verbot der privaten Handynutzung am Arbeitsplatz unterliegt nicht Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Das vom Arbeitgeber ausgesprochene Verbot der privaten Handynutzung am Arbeitsplatz unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG, weil der Schwerpunkt der Maßnahme auf die Steuerung des Arbeitsverhaltens liegt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.