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Selbstanzeige unter Verhördruck ist keine Denunziation: BVerwG spricht DDR-Fluchthelfer Rehabilitierung zu
Eine Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) ist nicht wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit ausgeschlossen, wenn sich der Berechtigte wegen Vorbereitungen zum ungenehmigten Verlassen der DDR selbst angezeigt und den Sicherheitsbehörden im Verhör weitere Beteiligte benannt hat, um eine ihm unmittelbar drohende politische Strafverfolgung abzuwenden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht ...