Aktuelle News
Mithaftung trotz Vorfahrt: 80 Prozent Eigenhaftung bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer Vorfahrt hat, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer diese beachten. Doch auch ein Vorfahrtberechtigter haftet bei einem Unfall selbst, wenn er die erlaubte Geschwindigkeit erheblich überschreitet. Das hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) in einem aktuellen Urteil zu einem Verkehrsunfall im Einmündungsbereich entschieden. Weil das Fahrzeug auf der Vorfahrtsstraße nahezu doppelt so schnell unterwegs war, wie erlaubt, bleibt der Halter ganz ...