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Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenem Zehennagel darf im Einzelfall auch von staatlich geprüftem Podologen vorgenommen werden
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Grundsatzentscheidung darauf verwiesen, die Nagelspangenbehandlung bei einem eingewachsenen Zehennagel eine ärztliche Leistung ist. Steht im Einzelfall fest, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und dass kein Arzt die Leistung erbringen will, liegt ein Systemmangel vor. Der Versicherte darf die Leistung dann von einem staatlich geprüften Podologen erbringen lassen und kann von der gesetzlichen Krankenkasse Kostenerstattung ...