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Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gerechtfertigt
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gerechtfertigt ist.