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Pauschalreisende können bei Flugannullierung Erstattung nur vom Reiseveranstalter und nicht vom Luftfahrtunternehmen fordern
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen können. Eine solche Kumulierung wäre dazu angetan, zu einem ungerechtfertigten Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens zu führen.